… alternativ zum “zurückweisen” geht auch: “gern werde ich Ihr Angebot annehmen / die Zahlung durchführen / … unter folgenden Voraussetzungen: …” – und dann diktierst Du Deine “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” oder fragst nach Vorlage des entsprechenden Vertrages (GEZ) oder der staatlichen Legitimation oder andere “Späße” – je nachdem, worum es geht… – wichtig ist: nicht widersprechen oder Einspruch erheben, dann greifen ihre Verwaltungsmechanismen nicht und sie können Dich nicht verklagen – wenn sie Dir Einspruch unterstellen (“Ihr Schreiben verstehen wir als Einspruch”), immer “richtigstellen”, daß Du ja gern zahlen wirst, wenn…
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